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LEISTUNGEN

02.7 Geeignetheitsbericht für Publikumsfonds

Der Geeignetheits­bericht für Publikumsfonds

– damit Sie wissen, ob Sie auch kaufen dürfen, was Sie wollen

Insbesondere semiprofessionelle Anleger müssen vor dem Erwerb von Investmentvermögen gründlich analysieren, ob und welche Anlagen zur Umsetzung ihrer Anlagestrategie geeignet sind. Außerdem sind vor Erwerb und während der Anlagedauer die jeweiligen aktuellen gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen mit einzubeziehen und die Einhaltung der anlegerspezifischen gesetzlichen Rahmenbedingungen eigenverantwortlich zu prüfen und angemessen zu dokumentieren. Der Geeigetheitsbericht unterstützt vor allem Anleger, wie z. B. Kommunen, Stiftungen, kirchliche Einrichtungen, Anleger nach VAG etc., bei der Erfüllung von Sorgfalts-, Organisations- und Dokumentationsanforderungen in Verbindung mit der Investmentfondsanlage.

Diese jährliche Prüfung der Geeignetheit bietet Ihnen:
Katarina Castro Sousa​

„Der Geeignetheitsbericht unterstützt bestimmte institutionelle Anleger darin, in Erfahrung zu bringen, ob die geplante Investmentfondsanlage für eine Anlage grundsätzlich – unabhängig von den anlegerspezifischen individuellen Regelungen – geeignet ist“.

(Katarina Castro Sousa, Head of Investment Analytics & Consulting, CI-IA, CEFA)

Gerne beraten wir Sie persönlich.